Schulordnung vom 28.10.2013

(erg. 10.2018)



Das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft macht es notwendig, dass sich alle am Schulleben Beteiligten an bestimmte Regeln halten. Nur dann kann die Schule ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag im Interesse eines jeden Schulangehörigen erfüllen.

Wir möchten uns in unserer Schule wohl fühlen, rücksichtsvoll miteinander umgehen und Hilfe bekommen, wenn wir sie benötigen.


1. Wir nehmen aufeinander Rücksicht und helfen uns gegenseitig. Abfälligkeiten, Bedrohungen erst recht körperliche Gewalt sind an unserer Schule nicht erlaubt. Jeder verhält sich so, dass niemand in seiner Würde verletzt wird und niemand gesundheitlichen Schaden nimmt.

 

2. Wir erscheinen regelmäßig, pünktlich und gepflegt zum Unterricht, jedoch nicht früher als 15 Minuten und später als 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn.

 

3. Jeder Schüler hält täglich alle notwendigen und geforderten Unterrichtsmaterialien bereit. Dazu gehört auch das regelmäßige Mitbringen der Sportbekleidung bereits zur 1. Unterrichtsstunde.

 

4. Der Einlass in das Schulgebäude erfolgt vor Beginn des Unterrichts mit dem Vorklingeln. Bei Schlechtwetter entscheidet der aufsichtsführende Lehrer über den vorzeitigen Einlass und informiert das Kollegium im Lehrerzimmer.


5. Wir gehen zwanglos, ohne zu lärmen und zu drängeln in das Schulgebäude bzw. Unterrichtsräume

 

6. Das Betreten der Unterrichtsräume sowie der Sporthalle ist nur im Beisein des Lehrers gestattet.

 

7. Ist eine Klasse 5 Minuten nach Beginn des Unterrichts noch ohne Lehrer, meldet der Klassensprecher dies der Schulleitung.

 

8. Noch vor der Begrüßung zum Unterricht legt jeder Schüler seine Arbeitsmaterialien bereit.

 

9. Während des Unterrichts ist es nicht gestattet Kaugummi zu kauen oder zu essen. Das Trinken nichtalkoholhaltiger Getränke ist erlaubt.

Das Benutzen von Handys und Unterhaltungselektronik ist im Schulgebäude nicht gestattet. Diese sind während des Unterrichts und in den kleinen Pausen ausgeschaltet in den Schultaschen aufzubewahren.Wird diese Maßnahme nicht eingehalten, wird nach einmaligen Hinweis das Handy vorübergehend eingezogen und nach Unterrrichtsschluss den SchülerInnen zurückgegeben.

Bei wiederholten Verstößen gegen diese Maßnahme wird das Handy eingezogen und muss von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

Bei Kontrollarbeiten und Klassenarbeiten sind Handys ausgeschaltet und außerhalb der Reichweite der SchülerInnen in der Schultasche aufzubewahren. Handys werden analog Spickzetteln, speicherfähigen Medien usw. als Täuschungsversuch gewertet und die geforderte Leistung mit der Note 6 bewertet.

  Die Nutzung eines Handys auf Anweisung des Fachlehrers ist von der o.g. Regel ausgenommen.

 

10. Die Schule ist einschließlich der Eingangsbereiche vor dem Schulgelände, alkohol-, drogen- und nikotinfreie Zone.

 

11. Gegenstände, mit denen Schüler verletzt werden können, gehören
nicht in die Schule und werden strengstens untersagt.

 

12. Für die Sauberkeit der Klassen- und Fachräume, der Flure und des
Schulhofes sind alle verantwortlich. Abfälle und Papier werfen wir in
die dafür vorgesehenen Behälter.

 

13. Jede Klasse organisiert mit dem Klassenleiter oder Fachlehrer einen
Ordnungsdienst, der u. a. die Aufgaben hat, am Ende der Stunde
unaufgefordert die Tafel zu reinigen, den Klassenraum grob zu säubern
und alles für die Tafelarbeit bereitzustellen.Darüber hinaus unterstützt
jede Klasse nach Plan eine Woche lang den Hausmeister

bei der Säuberung des Schulgeländes.

 

14. Die Garderobe wird im Unterrichtsraum an dafür vorgesehenen Stellen
abgelegt. Jeder Schüler ist für seine Garderobe selbst verantwortlich.

 

15. Der notwendige Raumwechsel wird ohne Verzögerung zu Beginn der
Pause durchgeführt. Für die Hofpausen ist vereinbart: die Schulsachen
werden im neuen Unterrichtsraum eingeschlossen oder davor
abgestellt. Im 2. Fall wird eine Aufsicht ein Schüler des
Klassendienstes gestellt.

 

16. Der Ballspielplatz wird in der Hofpause von den Klassen 5 bis 7
genutzt.

 

17. Nach jeder Unterrichtsstunde verlässt der Lehrer grundsätzlich als
Letzter den Raum, überzeugt sich von der Ordnung und verschließt
die Türen.

 

18. In den großen Pausen begeben sich alle Schüler auf den vorgesehenen
Pausenhof. Bei ungünstiger Witterung (Abklingeln durch die
Schulleitung) verbleiben die Schüler in den Räumen.

 

19. Während der Pausen darf das Schulgelände nur mit Genehmigung
eines Lehrers verlassen werden.

 

20. Alle Räume, Anpflanzungen auf dem Schulgelände,
Einrichtungsgegenstände, Lehr- und Lernmittel sowie Bücher der
Schule sind sorgfältig zu behandeln. Bei mutwilliger Zerstörung
schulischen Eigentums haften die Schüler bzw. deren Eltern.

 

21. Unfälle und Sachbeschädigungen werden unverzüglich dem Lehrer und
im Sekretariat gemeldet.

 

22. Fundsachen werden im Sekretariat oder beim Hausmeister abgegeben.

 

23. Kommen Schüler mit dem Fahrrad zur Schule, so besteht bei
Beschädigung oder Diebstahl kein Versicherungsschutz. Die Benutzung
erfolgt auf eigene Gefahr. Auf dem Schulhof ist das Fahren mit dem
Rad nicht gestattet.

 

Alle oben genannten Punkte dienen einem ordnungsgemäßen Ablauf des Schullebens. Bei Zuwiderhandlungen gegen Anordnungen werden die Eltern unverzüglich durch die Klassenleiter benachrichtigt. Im Wiederholungsfall sind gemeinnützige Arbeiten auf dem Schulgelände zu leisten bzw. werden laut Schulgesetz weitere Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen eingeleitet.

Das gilt insbesondere für das Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot sowie für das Tragen oder Mitsichführen von verfassungswidrigen Symbolen sowie Hieb- und Stichwaffen. Ebenso ist das Tragen von sogenannten Springerstiefeln untersagt.


Diese Haus- und Schulordnung tritt am 28.10.2013 in Kraft.

Für die Sporthalle gilt eine gesonderte Nutzungsordnung.

 

 




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